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Über die Internationale Energieagentur (IEA)
Gründung
Die Ölkrise im Oktober 1973 war der Auslöser zur Gründung der Internationalen Energieagentur (IEA).
Bereits im Dezember 1973 formulierte Henry Kissinger (USA):
the answer could only be ... a massive effort to povide producers an incentive to increase their supply, to encourage consumers to use existing supplies more rationally and to develop alternative energy sources
Ein Jahr später (1974) wird die Internationale Energieagentur als autonome Einheit der OECD (Organisation for Economic Co-Operation and Development) mit Sitz in Paris eingerichtet. Österreich ist einer der 16 Gründungsstaaten und hat daher bereits über 30 Jahre Erfahrung in dieser internationalen Organisation aufzuweisen. Mittlerweile hat die IEA 28 Mitglieder.
Ziele und Aufgaben
Von Beginn an stand die Abhängigkeit von den erdölexportierenden Staaten und damit die Entwicklung eines abgestimmten Vorgehens und Krisenmanagements bezüglich der Sicherung der Ölversorgung im Vordergrund. Später kamen bedeutende Aufgaben in der Entwicklung und Verbreitung von neuen Energietechnologien und effizienten Endverbrauchtstechnologien dazu.
Grundsätze der IEA
- Verbessern von Systemen zur Bewältigung von Störungen in der Ölversorgung Betreiben eines permanenten Informationssystem über den internationalen Ölmarkt
- Förderung von rationalen Energiestrategien im globalen Kontext, durch Kooperationen mit Nichtmitgliedsstaaten, Industrie und internationalen Organisationen
- Verbessern der Weltenergieversorgungs- und verbrauchsstrukturen durch Entwicklung von alternativen Energietechnologien und gesteigerter Energieeffizienz
- Unterstützung in der Integration von Umwelt- und Energiepolitik
Das Sekretariat in Paris stellt mit seinen ca. 200 Mitarbeitern die organisatorische Struktur zur Abwicklung der zahlreichen Aufgaben der IEA zur Verfügung. Als Executive Director fungiert Nobuo Tanaka.
Rechte & Pflichten der Mitglieder
Neben den Chancen, die die IEA-Mitgliedschaft für Österreich bietet - wie z.B. die Teilnahme an gemeinsamen Forschungsprogrammen - bestehen auch gewisse Verpflichtungen. Zentral ist dabei der Sicherheitsvorrat an Erdöl für 90 Tage in den einzelnen Staaten und entsprechend koordinierte Notfallpläne & -mechanismen. Letztere sind z.B. 1991 ("Kuwaitkrise") und bei der "Jahrtausendwende" (Y2K-Problem) aktiviert worden. Weiters sei an dieser Stelle auch die Verpflichtungen zur umfassenden Datenerhebung (Energiebilanz, Forschungsausgaben der öffentlichen Hand im Energiebereich,...) erwähnt.
Alle vier Jahre findet eine detaillierte Überprüfungen der Energiepolitik jedes Mitgliedstaates durch die IEA statt. Die Ergebnisse, die stets auch zahlreiche Empfehlungen enthalten, werden in Folge von der IEA veröffentlicht:
Entscheidungsstruktur
Die Entscheidungen in der IEA ("policy- and decision-making") werden von den Mitgliedstaaten getroffen.
Neben regelmäßigen Treffen des Verwaltungsrates (Governing Board) findet alle zwei Jahre ein "Ministerial", das ist eine Tagung des Verwaltungsrats auf Ministerebene, statt. Der Verwaltungsrat bzw. das Ministerial stellt die höchste Entscheidungsebene der IEA-Mitgliedstaaten dar, hier wird auch die strategische Ausrichtung der IEA-Aktivitäten festgelegt.
